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Sonntag, 30. Juni 2013

Ein-Euro-Jobs: Die Ausbeutung von Hartz IV-Betroffene Menschen durch die Armutsindustrie

Wenn man genauer hinsieht handelt es sich bei einem Ein-Euro-Job gar nicht um einen regulären Job wie diese vielfach in Stellenanzeigen oder auch Jobbörsen ausgeschrieben werden. Der Ein-Euro-Job ist vielmehr ein Brückenjob mit einer Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld II Empfänger und soll Langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt eingliedern. Ein-Euro- Jobber werden deshalb in Arbeiten von öffentlichen Interesse vermittelt, wo sie wettbewerbsneutral Arbeiten verrichten.


Wie funktioniert das Prinzip und wie können windige Geschäftemacher aus der Armutsindustrie Ein-Euro-Jobs auch für ihre fragwürdige Einrichtung nutzen?
Meine Recherche führte zu folgendes Ergebnis:
Geschäftemacher der Armutsindustrie die einen Auftrag zu erfüllen haben, der einem öffentlichen Interesse dient, können bei der zuständigen Arbeitsagentur vor Ort Bedarf ihrer Einrichtung an Langzeitarbeitslosen bzw. Arbeitslosengeld II-Bezieher melden.



Ist der Bedarf einer Einrichtung von der zuständigen Arbeitsagentur vor Ort abgesegnet, werden Arbeitslosengeld II-Bezieher vom Jobcenter vor Ort in diese Einrichtung vermittelt. Diese Arbeiten dann für die Einrichtung und werden mit einem Entgelt von 1€ bis 1,50€ pro Stunde bezahlt. Die Arbeitsagentur zahlt der Einrichtung für den Aufwand der Schaffung von Zusatzjobs (Ein-Euro-Job) zwischen 200€ bis 500€ pro Monat und geschaffenen Ein-Euro-Job.

Wer profitiert tatsächlich von einem Ein-Euro-Job?
Der Gesetzgeber sieht vor das Ein-Euro-Jobs lediglich als ergänzend, nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsplätze im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral vergeben werden dürfen. Verbände und gemeinnützige Organisationen wie zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt (AWO, Caritas und die Diakonie machen das dicksten Geschäft mit den sogenannten zusätzlichen, aber vor allen Dingen billigen Arbeitskräften.

In welchen Arbeitsfeldern werden Ein-Euro-Jobber häufig vermittelt?
Die am meisten verbreitetsten  Einsatzgebiete in die Hartz IV-Empfänger zu einem Ein-Euro-Job verdonnert werden sind:
Kindergärten, Garten- und Landschaftspflege, städtische Abfallbeseitigung, aber auch gerne in Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen.

Arbeitsfelder der gemeinnützigen Organisationen und Verbände mitunter tatsächlich gemeinnützig und wettbewerbsneutral?
Ich stelle mir die Frage, ob Einsatzgebiete wie Kindergärten, Garten- und Landschaftspflege, städtische Abfallbeseitigung, oder Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen tatsächlich wettbewerbsneutral sind.
Das wir zum Beispiel in der Altenpflege und aber auch in den Krankenhäusern einen Personalmangel in Deutschland haben ist doch nichts neues. Wenn dann in diesen Arbeitsfeldern Ein-Euro-Jobber vermittelt werden, könnte es vielleicht daran liegen, das man so teure Personalkosten auf Kosten des Steuerzahlers einsparen will...?

Wie profitiert ein Langzeitarbeitsloser (Hartz IV-Empfänger) von einem Ein-Euro-Job?
Also das Argument, das ein Ein-Euro-Job dazu dienen könnte das Hartz IV-Empfänger wieder zurück ins Arbeitsleben finden, lasse ich nur bedingt gelten. Immer hin gibt es die Alternative einen Minijob anzunehmen, mit dem auch gleich der Steuerzahler entlastet wird.
Eine mir bekannte Rechnung was einem Hartz IV-Empfänger von einem Minijob bleibt:
100€ sind auf dem Hartz IV-Regelsatz anrechnungsfrei.  Jeder weitere Betrag über 100€ verbleiben mit 20% . Also, bei 400€ Verdienst, bleiben dem Minijobber 160€ und 240€ werden auf dem Hartz IV-Regelsatz angerechnet. De facto eine Entlastung von 240€ für den Steuerzahler, gegenüber einem Ein-Euro-Job der Steuerzahler nochmal draufzahlt.

Abschließend möchte ich meine Meinung zu den fragwürdigen Ein-Euro-Jobs in einem Satz bezüglich zu diesem Artikel deutlich machen.
So funktioniert die Armutsindustrie mit ihren fragwürdigen und für Arbeitslosengeld II-Empfänger ins nichts verlaufenden Ein-Euro-Jobs auf kosten des Steuerzahlers.
(MM)

Lese zu diesem Artikel auch:
Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs »
Aus einem "Ein-Euro-Job" entsteht kein Arbeitsverhältnis »

Anmerkung zu der Höhe der Zahlungen von der Arbeitsagentur für die Schaffung von Zusatzjobs (Ein-Euro-Job) an Verbänden und Organisationen pro Monat und geschaffenen Ein-Euro-Job.
Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der Höhe der Zahlungen, die Beträge 200€ bis 500€ ergeben sich aus meiner Internet-Recherche.
(MM)