Die Bundesagentur für Arbeit hat die
Jobcenter angewiesen Hartz IV Leistungsempfänger bei häufiger
Krankmeldung durch den Medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung
Zwangsuntersuchen zu lassen.
Lese dazu im deutschen Grundgesetz folgende Artikel:
Artikel 1 / Artikel 13 / Artikel 20
Höre dazu auch ein Interview von Radio1 mit Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Kranke Hartz-IV-Empfänger sollen schärfer kontrolliert werden
Ich frage mich auch allerdings auf welcher Gesetzesgrundlage eine Zwangsuntersuchung in der eigenen Wohnung erkrankter Hartz IV Leistungsempfänger gerechtfertigt wird.
Habe keine Angst, denn das ist was die
wollen.
Wehre Dich, denn das ist was die nicht wollen.
Wehre Dich, denn das ist was die nicht wollen.
(MM)