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Dienstag, 2. Juli 2013

Den Medizinischen Dienst ein Hausverbot aussprechen

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Jobcenter angewiesen Hartz IV Leistungsempfänger bei häufiger Krankmeldung durch den Medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung Zwangsuntersuchen zu lassen.
Das ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und ein weiterer Schritt in Richtung Autokratie.

Lese dazu im deutschen Grundgesetz folgende Artikel:
Artikel 1 / Artikel 13 / Artikel 20

Höre dazu auch ein Interview von Radio1 mit Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Kranke Hartz-IV-Empfänger sollen schärfer kontrolliert werden


Ich frage mich auch allerdings auf welcher Gesetzesgrundlage eine Zwangsuntersuchung in der eigenen Wohnung erkrankter Hartz IV Leistungsempfänger gerechtfertigt wird.

Habe keine Angst, denn das ist was die wollen.
Wehre Dich, denn das ist was die nicht wollen.
(MM)