Der Großteil der
Eingliederungsvereinbarungen die die Jobcenter von Hartz
IV-Leistungsberechtigten Menschen verlangen sind nichtig. Die
Rechtsanwältin Daniela Weise schreibt auf 123recht.net „Inhalte
dürfen nicht einseitig durch Jobcenter festgelegt werden“.
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Kommentiert:
Es ist allgemein bekannt, das die
Jobcenter täglich ins nichts führende bis gesetzeswidrige
Eingliederungsvereinbarungen unter Androhung von Sanktionierung von
betroffenen Menschen zur Unterschrift verlangen. Das betroffene
Menschen das Recht haben jede verlangte Eingliederungsvereinbarung
erst einmal in Ruhe zu Prüfen wissen die wenigsten. Deshalb rate ich
jedem der eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben
soll, diese erst einmal mit nach Hause zu nehmen und gegebenen Falls
von einem Anwalt prüfen zu lassen.
(MM)