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Dienstag, 9. Juli 2013

Jobcenter verlangen oft nichtige Eingliederungsvereinbarungen

Der Großteil der Eingliederungsvereinbarungen die die Jobcenter von Hartz IV-Leistungsberechtigten Menschen verlangen sind nichtig. Die Rechtsanwältin Daniela Weise schreibt auf 123recht.net „Inhalte dürfen nicht einseitig durch Jobcenter festgelegt werden“.



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Kommentiert:
Es ist allgemein bekannt, das die Jobcenter täglich ins nichts führende bis gesetzeswidrige Eingliederungsvereinbarungen unter Androhung von Sanktionierung von betroffenen Menschen zur Unterschrift verlangen. Das betroffene Menschen das Recht haben jede verlangte Eingliederungsvereinbarung erst einmal in Ruhe zu Prüfen wissen die wenigsten. Deshalb rate ich jedem der eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll, diese erst einmal mit nach Hause zu nehmen und gegebenen Falls von einem Anwalt prüfen zu lassen.
(MM)