Ein 64-jähriger Oberamtsrat sorgte dafür das junge Menschen den Führerschein finanziert bekamen entgegen der Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Daraufhin verklagte die BA den 64-jährigen Oberamtsrat. Der Strafantrag des Staatsanwalts lautete, 360 Tagessätze zu je 70 Euro zusammen unter dem Strich 25.200 Euro. Die Richter des Landgericht Saarbrücken entschieden entgegen auf Freispruch.
Der Oberamtsrat verhalf immerhin mit Bewilligungen von Geldern für den Führerschein jungen Menschen wieder in Jobs zu vermitteln.
Hier hat ein Gericht meiner Meinung nach ganze Arbeit geleistet. Die Summe an Steuergelder für die Führerscheine für junge Menschen ist auf jeden Fall bestens angelegt. Anscheinend möchte Die Bundesagentur für Arbeit nicht das Menschen tatsächlich geholfen wird, damit sie in Jobs vermittelbar sind und somit den Steuerzahler auf langer Sicht entlasten.
(MM)
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