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Sonntag, 7. Juli 2013

Warum Hartz IV Verfassungswidrig ist

Begründung der Verfassungswidrigkeit von Einschränkungen des Existenzminimums durch das Zweite Sozialgesetzbuch (Sanktionen nach § 31 SGB-II) auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Dipl.-Ing. Ulrich Engelke

Heute habe ich ein sehr interessantes Manuskripts gelesen.


In diesem wird detailliert beschrieben warum Sanktionen die etliche hunderttausende male im Jahr gegen Betroffene Menschen meistens für Nichtigkeiten ausgesprochen werden, unbedingt verfassungswidrig sind.


Auch wird eindeutig offensichtlich wie auf brutalste Art und Weise das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 zur Gewährleistung des Existenzminimums ausgehebelt wird.
(MM)