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Montag, 19. August 2013

Bonus von den Krankenkassen, Hartz IV-Empfänger schauen allerdings in die Röhre

Einige Krankenkassen gewähren ihren Versicherten eine Prämie. Dabei gehen die Kassen aber unterschiedlich vor, während einige den Boni für die Gesundheitsvorsorge ausschütten, zahlen andere wiederum an alle Versicherten gleich aus.

Hartz IV-Empfänger schauen allerdings bei einer Prämie von der Krankenkasse in die Röhre, weil dieses Geld was zur Auszahlung kommt auf die Regelleistung nach dem SGB II angerechnet wird.

Allerdings gibt es Ausnahmen,
das Jobcenter Magdeburg teilte gegenüber volksstimme.de mit, Beitragsrückerstattungen von privater Versicherungsunternehmen und gesetzlicher Krankenkassen, sind Zahlungen die das gesundheitliche Verhalten der Versicherten  fördern. Sie sind Einnahmen für einen bestimmten Zweck und sind somit auf dem Hartz IV-Regelsatz nicht anzurechnen.
(MM)