Wenn das Jobcenter einen sogenannten Kunden „Hartz IV-Empfänger“ in einem rechtswidrigen Ein-Euro-Job vermittelt, können Hartz IV Leistungsberechtigte Personen nachträglich mehr Geld fordern.
Allerdings sollen sich Betroffene nicht zu viel Zeit mit einer Rückforderung lassen, weil eventuell Teilansprüche sonst verloren gehen.
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Was ist eigentlich ein Ein-Euro-Job:
Wenn man genauer hinsieht handelt es sich bei einem Ein-Euro-Job gar nicht um einen regulären Job wie diese vielfach in Stellenanzeigen oder auch Jobbörsen ausgeschrieben werden. Der Ein-Euro-Job ist vielmehr ein Brückenjob mit einer Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld II Empfänger und soll Langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt eingliedern. Ein-Euro- Jobber werden deshalb in Arbeiten von öffentlichen Interesse vermittelt, wo sie wettbewerbsneutral Arbeiten verrichten.
Lese dazu folgenden Bericht:
Ein-Euro-Jobs: Die Ausbeutung von Hartz IV-Betroffene Menschen durch die Armutsindustrie »