WEG MIT HATZ IV!
Die SGB II Gesetzgebung ist ein kalkuliertes und ein durchaus gewolltes Instrument die deutsche Bevölkerung systematisch zu erpressen. Hartz IV-Empfänger, also betroffene Menschen die Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden systematisch und kontrolliert entmündigt, entrechtet und enteignet. Allem voraus der Sanktionsparagraph § 31 SGB II, der als Exekutive fungiert und grundsätzlich hinter jeder Eingliederungsvereinbarung lauert, kann betroffenen Menschen die Existenzgrundlage rauben und somit die Menschen obdachlos machen und bis hin zum Hungertot treiben.
Eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung » ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Knebelvertrag. Alle 6 Monate werden Hartz IV-Bezieher dazu genötigt einen solchen zu unterschreiben. Überwiegend beinhaltet eine Eingliederungsvereinbarung einseitiges Fordern seitens der Behörde gegenüber einem betroffenen Menschen. Wie eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung aussieht, kann hier » eingesehen werden.
Sanktionsparagraph § 31 SGB II sogenannte Pflichtverletzungen beschrieben:
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Darum gilt es dringend das diese Gesetzgebung SOFORT abgeschafft werden muss! Wer denkt „ach ich bin doch nicht betroffen, was soll es mich jucken“ der kann ganz schnell mitten drin sein. Denn es ist in Deutschland tatsächlich garantiert, KEIN ARBEITSPLATZ IST NOCH SICHER!
(MM)
Flugblatt: Weg mit Hartz IV / PDF-Flyer zum ausdrucken und weiterverteilen
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Quelle Flugblatt: http://aufgewachter.wordpress.com »
Quelle Bildinhalt Pflichtverletzungen: http://www.gesetze-im-internet.de/ »