Ein junge Mutter (21j) aus Goch sitzt derzeit mit ihrem Baby und dem Kindesvater ohne Heizung und warmes Wasser in ihrer Wohnung. Die Frau hatte rechtzeitig einen Antrag auf Hartz IV gestellt, jedoch will das Jobcenter nicht zahlen. Die Zeitung „WAZ“ sprach mit der jungen Mutter über ihre unzumutbare Situation.
Im Februar hatte die 21-Jährige Mutter, zur der Zeit noch hochschwanger, in Begleitung ihrer Schwiegermutter einen Antrag auf Hartz IV-Leistung beim für Goch zuständigen Jobcenter gestellt. Da der Kindesvater noch in der Ausbildung zum Tischler sich befindet reicht das Geld für die drei vorne und hinten nicht. Das Jobcenter behauptet allerdings, keinen Antrag erhalten zu haben. Die junge Mutter kann nicht das Gegenteil beweisen, weil ein Stempel auf die Unterlagen fehlte.
Weil das Jobcenter sich weigert Geld an die junge Familie auszuzahlen ist das Geld mittlerweile so knapp geworden das weder Miete noch Gas und Strom bezahlt werden kann. Auch sind bereits Schulden von über 5.000 Euro durch diesen unmöglichen unzumutbaren Zustand entstanden. Der Energieversorger hat bereits auf Grund offener Rechnungen Heizung und warmes Wasser abgestellt. Die 21-Jährige erzählte gegenüber der Zeitung, das sie mit dem Zug nach Weeze zu ihren Schwiegereltern fahren muss, wenn sie ihre kleine Tochter baden möchte.
Auch wandte sich die junge Familie an den Kevelaerer Verein Selbsthilfe. Nach Meinung des Sozialarbeiters Joachim Schneider dürfte es gar nicht so weit gekommen sein, da das Jobcenter den Antrag hätte zustimmen müssen. Nachdem die Behörde nach eigenen Angaben den ersten Antrag nicht erhalten hat, stellte die junge Mutter erneut einen Antrag, sogar mehrere. Ab dem 16. Juli hat sie einen Nachweis darüber, allerdings weigert sie das Jobcenter immer noch Geld auszuzahlen, weil es der Meinung ist, die junge Familie wäre nicht hilfebedürftig. Die junge Frau reichte daraufhin Klage beim Sozialgericht Duisburg ein und bekommt 191,12 Euro monatlich bis zur endgültigen Feststellung der Höhe der Leistungen im Hauptverfahren. Der Fall wird vor dem Landessozialgericht Essen verhandelt, weil das Amt einen Widerspruch eingelegt hatte.
velbertbloggt meint dazu:
Da man den Jobcentern hinsichtlich diesen Fall vermutlich kein Vertrauen schenken kann, ist dringend anzuraten, egal welche Unterlagen man im Jobcenter abgibt, grundsätzlich immer eine Eingangsbestätigung mit Stempel und Unterschrift verlangen. Ganz besonders bei so wichtigen Unterlagen wie ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II.
(MM)