Ab dem 15. Geburtstag gelten Kinder von Familien die Hartz IV beziehen als Klienten der Behörde. Diese seien dann in einem Erwerbsfähigen Alter, ob sie noch zur Schule gehen spielt da keine Rolle.
Am 04.11.2013 berichtete die Zeitung „junge Welt“ über einem Fall in dem das Jobcenter Nienburg in Niedersachsen zwei Brüder im Alter von 15 Jahren deren Eltern Hartz IV Aufstocker sind weil das Gehalt der verkauften Arbeitskraft nicht zum Leben reicht, regelmäßig bei der Behörde unter Sanktionsandrohung vorzusprechen.
Dieses absurde Vorgehen des Jobcenters Nienburg machte seit dem negative Schlagzeilen im Internet. Dem Jobcenter beeindruckt das aber recht wenig, viel mehr rechtfertigt es auch noch diese konfuse Vorgehensweise.
Ein unglaublicher Skandal der aber eine gängige Praxis ausgehend von den Jobcentern in Deutschland darstellt.
Lese was das Internet dazu schreibt:
Bericht der Zeitung „junge Welt“ »
Bericht vom Schnackenhascher Blog »
Bericht der Redaktion „gegen-hartz.de“ »
Bericht des Magazins „stern.de“ »