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Mittwoch, 24. September 2014

Einfacher hart durchgreifen

Hartz-IV-Reform: »Rechtsvereinfachungen« mit mehr Überwachung

Autorin: Susan Bonath

Hartz-IV-Bezieher sollen noch mehr gegängelt werden. Das geht aus dem jetzt durchgesickerten Abschlußbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit 36 abgesegneten Vorschlägen zur Hartz-IV-Reform hervor. Danach sollen Daten häufiger abgeglichen, Umzüge erschwert und Erstattungsansprüche gegen die Behörde gekappt werden. Darüber hinaus dürfen sich Alleinerziehende, deren Kinder den anderen Elternteil besuchen, auf geringere Leistungen gefaßt machen. Ob die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplante Gleichstellung von unter 25jährigen Betroffenen mit älteren durchkommt, steht indes in den Sternen, denn die CDU/CSU-Fraktion macht bereits dagegen mobil.

Laut dem Papier soll die »Frequenz der Datenabgleiche mit angezeigten Beschäftigungsverhältnissen« von derzeit viermal jährlich auf einmal pro Monat erhöht werden. Dies solle »Sozialbetrug« verhindern, heißt es. Außerdem sollen Jobcenter Umzüge in eine Wohnung, die mehr als die bisherige kostet, nicht mehr genehmigen, selbst wenn die Miete »angemessen« ist. Zieht jemand dennoch um, bekäme er nur noch die bisherige Miete erstattet, den Rest müßte er vom Regelsatz tilgen. Erwerbslosenverbände kritisieren, daß es dadurch kein Entkommen aus zwar billigen, aber unzumutbaren Wohnungen mehr gebe.Tückisch ist auch die geplante Neuregelung für Rückforderungen gegen Jobcenter. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Behörden rechtswidrig vorenthaltene Leistungen rückwirkend erstatten. Das betrifft auch die Zeit vor dem Urteil, sofern die fehlerhafte Praxis regional, also nicht bundeseinheitlich angewandt wurde. Diese Ansprüche sollen nun verfallen. Man will »verhindern, daß massenhaft Leistungen neu berechnet werden müssen«. Mit Problemen müssen auch Aufstocker rechnen, die neben einem Minijob ein Ehrenamt ausüben, für das ihnen der Aufwand pauschal entschädigt wird. Bisher dürfen sie pro Tätigkeit einen Freibetrag von 100 Euro, also insgesamt 200 Euro geltend machen. Das fällt weg. Künftig soll jedes Einkommen, das über der Aufwandsentschädigung liegt, zu 80 Prozent auf den Regelsatz angerechnet werden.

Besondere Härten drohen Alleinerziehenden. Bisher erhalten sie Sozialgeld für ihre Kinder unabhängig davon, wie oft der andere Elternteil sein Umgangsrecht wahrnimmt. Für Kinder bis zu fünf Jahren sind das derzeit 229 Euro, für sechs bis 13jährige 261 Euro und für 14- bis 17jährige 296 Euro pro Monat. Das soll sich ändern. Künftig sollen Jobcenter dem betreuenden Elternteil das Sozialgeld für die Tage abziehen, an denen das Kind Vater oder Mutter besucht. Der Umgangsberechtigte könnte dann den Fehlbetrag beim Amt beantragen, falls er selbst bedürftig ist. Er müßte dann eine »temporäre Bedarfsgemeinschaft« anzeigen.

Darüber hinaus schießen die »christlichen« Parteien gegen Nahles’ Plan, das härtere Sanktionsrecht für unter 25jährige dem für Ältere anzupassen. Derzeit dürfen sich junge Hartz-IV-Bezieher keinen Patzer erlauben: Schon bei einem verpaßten Termin kann ihnen die Leistung für drei Monate versagt werden, bei einem zweiten »Vergehen« auch die Kosten für Miete und Heizung. Laut Nahles soll das ab April 2015 nicht mehr möglich sein, etwa, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Doch das geht CDU und CSU zu weit. Am Sonntag wetterte CSU-Chef Horst Seehofer in Bild am Sonntag: »Wir können nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen.« Das paßt zum Kredo seiner Partei: Vor gut einer Woche beleidigte Stephan Stracke, CSU-Abgeordneter im Bundestag, Erwerbslose in einer Debatte als »faule Grippel«, die bestraft gehörten. Auch der CDU-Abgeordnete Michael Fuchs rügte kürzlich Nahles’ Plan. Es gebe keinen Grund, die strengeren Regeln zu lockern, schimpfte er. Zahlreiche Medien bezeichnen die geplante Gleichstellung derzeit als »Entschärfung«. Tatsächlich wird aber die Lage der Älteren verschärft. So soll es pro »Pflichtverstoß« 30 Prozent oder einen Pauschalbetrag in ähnlicher Höhe weniger geben, auch für Terminversäumnisse, die bisher mit zehn Prozent Abzug geahndet werden. 2013 wurden fast drei Viertel der insgesamt 1,009 Millionen Sanktionen wegen verpaßter Termine ausgesprochen.


Mit freundlicher Genemigung der Redaktion Junge Welt
Quelle: http://www.jungewelt.de/2014/09-23/061.php

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