Presseerklärung vom 9.9.2014
Das BVG hat heute die rigorose Pauschalierung der Regelsätze gekippt.
Damit ist die seit Rot-Grün verfolgte Philosophie des Vorrangs der absoluten Massenverwaltungstauglichkeit vor der Lebensrealität der Menschen und ihren individuellen Bedarfen endlich juristisch beendet.In zentralen Punkten wie bei der Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter, den Kosten für Mobilität oder den Preissprüngen bei den Energiekosten ist das Bundesverfassungsgericht der Kritik des
Paritätischen gefolgt und hat das derzeitige Modell der Regelsatzbemessung an diesen Punkten für untauglich erklärt. Stattdessen ist den tatsächlichen individuellen Bedarfen wieder Rechnung zu tragen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nun nicht auf Zeit zu spielen, sondern die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung sogenannter einmaliger regelsatzunabhängiger Leistungen, zur Mobilität, zu Energiekosten und dem Bildungs- und Teilhabepaket
unverzüglich nachzukommen. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist realistischerweise nur als ein Teilsieg zu bezeichnen. Es bleibt erschütternd, dass es immer wieder Urteile oberster Gerichte bedarf, um Politik an Vernunft und Menschlichkeit auch bei Hartz IV zu erinnern."
Quelle: Der PARITÄTISCHE Gesamtverband - Pressestelle