Weiterhin entscheidet der Bund wie viele Kommunen sich selber über die Betreuung von Langzeitarbeitslosen kümmern dürfen. (Az. 2 BvR 1641/11)
Vor fast 10 Jahren wurde die Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammen gelegt. Vor der Hartz-IV-Reform verwalteten die Kommunen die Sozialhilfe und die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosenhilfe. Seid 2005 wurden beide Sozialleistungen zusammen gelegt und die Jobcenter übernahmen die Verwaltung für beides. Jedoch gibt es eine Ausnahme, die sogenannten Optionskommunen, in denen die Kommunen alleine für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen Menschen verantwortlich sind.
Kommunen haben ein großes Interesse an der Selbstverwaltung von betroffenen Erwerbslosen Bürgern, aber nicht alle dürfen eine Optionskommune werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag 7. Oktober 2014 so geurteilt.
Hintergrund der Klage war:
Insgesamt hatten 15 Gemeinden die bei dem Zulassungsverfahren für eine Optionskommune zu kurz kamen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied allerdings, der Bund kann weiterhin darüber entscheiden, wie viele Kommunen in Deutschland in eigen Regie langzeitarbeitslose Bürger verwalten und betreuen dürfen und Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit überträgt.
Entscheidung Bundesverfassungsgericht:
Es gibt zur Zeit 110 Kommunen die die Zulassung zu einer Optionskommune vom Bund erhalten hatten, es sei nicht zu beanstanden dass der Bund mehr Zulassungen vergeben müsse. So entschied das Gericht. Ein größeres Kontingent war wegen dem Konzeptverlust der Bundesagentur für Arbeit nicht gewollt. Eine Verfassungswidrigkeit, so wie die Kläger es geltend machen wollten, bestehe nicht.
Das Hauptargument der Kläger:
Die Kommunen haben eine bessere Kenntnis der arbeitsmarktpolitischen Gegebenheiten und Besonderheiten in der jeweiligen Region. Des weiteren augmentierten die Kläger, wir sind einfach schneller, die Kommunen kennen die sozialen Verhältnisse ihrer erwerbslosen Bürger besser. Auch hätten sie bessere Kontakte zu den Arbeitgebern in der Region und somit würde die Vermittlung schneller von statten gehen. Hinzu käme, dass so auch die eigene Stadtkasse entlastet würde, berichtet die Onlineausgabe des „WDR“. Weiterhin argumentierten die Kläger, dass die Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit zu lange dauern würde. (MM)
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