Die Abwrackprämie (150 Euro) für einen neuen Kühlschrank wurden für Hartz IV-Bezieher aus Forst zu einem Griff ins Klo.
Hartz IV betroffene Bürger aus Forst staunten nicht schlecht, denn ihre Abwrackprämie für einen neuen Kühlschrank wurde ihnen vom Jobcenter auf die Regelleistungen angerechnet. Berichtet die Onlineausgabe der Zeitung „Lausitzer Rundschau“.
Nach einer Anfrage der Zeitung beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) in Berlin stellte sich heraus, dass die Anschaffung eines neuen Kühlschranks mit dem Fördergeld (Abwrackprämie 150 Euro) anrechnungsfrei ist. Demnach hat das zuständige Jobcenter mit der Anrechnung auf die Regelleistungen rechtswidrig gehandelt.
Der zweckgebundene Gutschein zugunsten von Hartz IV-Empfänger dient für eine Ersatzbeschaffung eines hocheffizienten Kühlgerätes. Die 150 Euro für ein solches Gerät ist nicht auf dem Regelsatz anzurechnen. Hilfebedürftige können für die Anschaffung eines hocheffizienten Kühlschranks beim Jobcenter ein zinsloses Darlehn beantragen. Die Zurückzahlung erfolgt durch eine monatliche Aufrechnung in Höhe von zehn Prozent vom Regelsatz (391 Euro).
Probleme aus diesem Prozedere der Berücksichtigung der Gutscheine für einen neuen Kühlschrank sind dem Bundesarbeitsministerium in Berlin nicht bekannt, zitiert die Zeitung den (BMAS). Ein Stromsparcheck Plus ist die Voraussetzung für einen Gutschein über 150 Euro für ein neues Kühlgerät. Das Diakonische Werk Niederlausitz in Cottbus ist dafür der Ansprechpartner.
Der alte Kühlschrank muss mindestens zehn Jahre alt sein und fachgerecht entsorgt werden. Der neue Kühlschrank muss mindestens 200 Kilowattstunden im Jahr einsparen und eine Neuanschaffung muss nachgewiesen werden. Stimmt alles, wird die Abwrackprämie über 150 Euro ausgezahlt. (MM)
velbertbloggt:
Wieder einmal schafft sich ein Jobcenter seine eigenen Gesetze. Um Geld einzusparen Geld, was betroffenen Hartz IV-Bezieher durchaus zusteht, gehen die Jobcenter anscheinend über Leichen. Deshalb ist es jedem Bürger, der in der Hartzfalle gefangen sitzt anzuraten, wenn das Jobcenter rechtswidrig handelt, sofort einen Anwalt zu konsultieren. Auch ist es wichtig, dass sich betroffene Menschen von den Mitarbeitern der Jobcenter nicht einschüchtern lassen. (MM)