Seiten

Donnerstag, 23. Oktober 2014

Mehr Flexibilität bei Eingliederungsvereinbarungen

Arbeitsvermittler halten mehr Flexibilität beim Einsatz von Eingliederungsvereinbarungen für sinnvoll.

Nach einer Presseinformation des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 22. Oktober 2014 der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA), halten Arbeitsvermittler mehr Flexibilität bei Eingliederungsvereinbarungen für sinnvoll. Das geht aus einer Studie hervor.

Arbeitsvermittler halten eine Eingliederungsvereinbarung zur Integration in den Arbeitsmarkt für nützlich. Allerdings nicht für alle Gruppen von Arbeitssuchenden. Eine große Mehrheit der Vermittlungsfachkräfte wünscht sich mehr Spielraum bei der Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
Der Einsatz und Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen mit dem Arbeitssuchenden ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Eingliederungsvereinbarung dokumentiert die Unterstützung der Arbeitsvermittler bei der Arbeitssuche, sowohl auch die Eigenbemühung und Nachweispflicht des Arbeitssuchenden.

Zitat aus der Studie:
Eingliederungsvereinbarung: Sie werde als ein wertvolles Hilfsmittel angesehen – aber eben nicht für alle Arbeitsuchenden, erklären die Forscher. Fast drei Viertel der befragten Arbeitsvermittler gaben bei der Befragung an, dass sie anstelle der zurzeit praktizierten festen Vorgaben lieber individuell und fallbezogen darüber entscheiden würden, ob und wann eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird.

velbertbloggt:
Grundsätzlich ist eine Eingliederungsvereinbarung die Vorstufe zu einer Sanktion, daran ändert auch keine Studie etwas. In einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung werden natürlich die Pflichten des Arbeitssuchenden festgehalten. Die Unterstützungen der Behörde allerdings grundsätzlich so dokumentiert dass das Jobcenter keine Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitssuchenden eingeht. (ZS)

Hier mal eine rechtliche Erklärung einer Eingliederungsvereinbarung. »