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Mittwoch, 8. Oktober 2014

Stadt Augsburg: Kein Sozialticket für Hartz-IV-Empfänger

Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied gegen die Pauschalierung der Vergabe des Sozialtickets in Augsburg.

Die Vergabe des neuen Sozialtickets in Augsburg, sollte eigentlich allen Hilfebedürftigen die Möglichkeit geben, vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel in Augsburg nutzen zu können. Die Stadt entschied sich allerdings das Sozialticket nur an Hilfebedürftigen, wie etwa Rentnern und Wohngeldempfängern zu vergeben.


Hartz-IV-Empfänger sollten von dem Sozialticket jedoch ausgeschlossen werden, obwohl der Sozialbürgermeister Kiefer (SPD) sich gegenüber der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ so äußerte, dass gerade der Personenkreis „Hartz-IV-Empfänger“ auf das Angebot am dringendsten angewiesen wäre.

Verbilligte Karten  für Bus und Straßenbahn bekommen seid Juli nur ein eingeschränkter Personenkreis in Augsburg. Dazu gehören Rentner die Sozialhilfe bekommen, Wohngeldempfänger und Asylbewerber. Hartz-IV-Empfänger gehören nach Meinung der Stadt Augsburg nicht zu dem Personenkreis die auf eine vergünstigte Fahrkarte angewiesen sind.

Geklagt hatten 4 Augsburger Bürger die Hartz-IV-Leistungen beziehen. Sie berufen sich auf den Gleichheitsgrundsatz.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte heute Morgen hingegen der Stadt Augsburg zur Vergabe des umstrittenen Sozialtickets entschieden. Es ist der Auffassung, warum sollte ein Rentner, ein vergünstigtes Ticket bekommen und eine alleinerziehende Mutter die auf Hartz-IV angewiesen ist nicht. Dass entspreche nicht dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die Stadt Augsburg kann gegen das Urteil in Berufung gehen, allerdings nach Auffassung des Gerichts habe die Stadt nur drei Möglichkeiten, so die Zeitung.
1) Alle Bedürftigen bekommen das Sozialticket.
2) Niemand bekommt das Sozialticket.
3) Oder alle bekommen weniger Zuschuss.

Die verbilligte Karte für Bedürftige kostet momentan für die Zone 10 und 20 25 Euro anstatt 54,90 Euro. (MM)