Berlin: (hib/CHE) Arbeitsagenturen und Jobcenter dürfen bestimmte Schulungen für Arbeitslose anbieten, ohne dafür eine Trägerzulassung nach den Paragrafen 176 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) zu benötigen.
Arbeit und Soziales/Antwort - 24.11.2014
Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3116) auf eine Kleine Anfrage (18/2975) der Fraktion Die Linke. Für Bewerbungstrainings, Computer- oder Fremdsprachenschulungen sei keine extra Trägerzulassung nötig. Der gesetzliche Auftrag der Arbeitsagenturen umfasse alle Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, Arbeitssuchende in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Dieser Auftrag sei weit auszulegen und könne nach Auffassung der Bundesregierung auch die genannten Tätigkeiten umfassen, heißt es in der Antwort weiter.
Quelle: Deutscher Bundestag
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