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Montag, 1. Dezember 2014

Bundesregierung versagt bei der Mindestlohnkontrolle

Die Bundesregierung muss Vorkehrungen treffen, damit der flächendeckende Mindestlohn nicht ausgehebelt werden kann.

Dazu braucht es präzise Regelungen, die die Zahlung des Mindestlohns nicht zur Manövriermasse und Auslegungssache werden lassen. Hier muss die Bundesregierung dringend nacharbeiten", sagt die stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann. Mit Blick auf die Vorwürfe der BDA, die Gewerkschaften würden vor dem Start des flächendeckenden Mindestlohns Stimmung machen gegen die Unternehmen, erklärt sie weiter:

Pressemitteilung: 28.11.2014 – Sabine Zimmermann / Die Linke

"Es geht nicht darum, den Arbeitgebern pauschal zu unterstellen, sie wollten den Mindestlohn unterlaufen. Vielmehr zeigen Erfahrungen aus der Vergangenheit mit bestehenden Branchenmindestlöhnen deutlich, dass von Unternehmen immer wieder Strategien angewendet wurden, um den Mindestlohn zu umgehen. Bereits jetzt sind Arbeitgeber bestrebt, mit Beschäftigten Arbeitsverträge zu ändern, um den Mindestlohn zu reduzieren.

Die Bundesregierung hat es zudem versäumt, die Zollverwaltung personell in die Lage zu versetzen, die Einhaltung des Mindestlohns effektiv kontrollieren zu können. Seit langem ist bekannt, dass der Mindestlohn kommt. Die personelle Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit so weit in die Zukunft zu verlegen ist überhaupt nicht nachvollziehbar, und es drängt sich der Verdacht auf, dass mehr als ein Auge bei der Mindestlohnkontrolle zugedrückt werden soll. Zudem reicht nach gewerkschaftlichen Einschätzungen auch die Zielgröße von 1.600 zusätzlichen Kontrolleuren nicht aus."

Quelle: Linksfraktion

Bildquelle: http://www.linksfraktion.de