Zu den Verordnungen des Bundesfinanzministeriums, durch die die Kontrolle des Mindestlohns für mobile Beschäftigte wie zum Beispiel in der Postzustellung oder dem Gütertransport massiv erschwert wird, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Pressemitteilung | 27.11.2014 / Die Grünen
Bundesfinanzminister Schäuble torpediert mit seinen Verordnungen die Wirksamkeit des Mindestlohns - mit dem Segen von Arbeitsministerin Nahles. Die gesetzlich vereinbarten Stundenaufzeichnungspflichten für mobile Beschäftigte etwa von Paketdiensten, Transportunternehmen oder der Straßenreinigung werden dadurch deutlich reduziert.
Damit wächst die Gefahr, dass diese Beschäftigten um den Mindestlohn betrogen werden. Fakt ist auch, dass dieser Betrug bei Kontrollen zukünftig nur schwer nachgewiesen werden kann. Die eindeutige Ablehnung von Ausnahmen durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben Schäuble und Nahles jedoch in den Wind geschlagen.
Mit ihrer Entscheidung gefährden sie das Ziel des Mindestlohns, Lohndumping zu verhindern. Sie senden das Signal, dass mit dieser Bundesregierung beim Mindestlohn Geschäfte zulasten von Arbeitnehmern möglich sind. Kein Wunder, dass inzwischen die Branchen wieder Schlange stehen. Ob Zeitungsverlage, die die Mindestlohnausnahme auch für Prospektverteiler wollen, ob Bäckereihandwerk oder Taxigewerbe – sie alle haben das Signal verstanden und versuchen, auf den letzten Drücker weitere Ausnahmen vom Mindestlohn durchzudrücken.
Das lehnen wir eindeutig ab. Jede weitere Ausnahme untergräbt die Wirksamkeit des Mindestlohns. Wir fordern, dass auch das Bundesarbeitsministerium Stellung bezieht und haben daher eine Unterrichtung im Ausschuss in der kommenden Woche beantragt.
Quelle: Die Grünen im Bundestag
Bildquelle: http://www.gruene-bundestag.de