Ein betroffener Hartz IV-Empfänger hat am 1.April 2014 eine Vorladung vom Jobcenter Velbert (Kreis Mettmann) bekommen. Er soll am 8.April 2014 im Jobcenter vorsprechen, sehr wahrscheinlich geht es darum das eine Unterschrift für eine Eingliederungsvereinbarung verlangt wird, womit genötigt wird die bürgerlichen Rechte abzulegen.
Anzumerken in dieser Vorladung ist dass das Jobcenter Velbert vermutlich Unterschiede bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kennt.
Zitat aus der Vorladung:
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werde. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.
Die Vorladung kann hier gelesen werden:
1) https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRWGtlTGY5X19nb0U/edit?usp=sharing
2) https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRRmJhd2x2aDZ3akU/edit?usp=sharing
3) https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRM0Qzbk9xWUVUNlE/edit?usp=sharing
Wir stellen uns dazu berechtigt folgende Fragen:
Was ist eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Auffassung des Jobcenters?
Wie krank ist ein Mensch der eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter einreicht, nach Ansicht des zuständigen Jobcenter?
Stellt das Jobcenter generell aus Gründen des möglichen Leistungsmissbrauch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Frage?
Wie krank muss ein Mensch sein das er aus der Sicht des Jobcenters nicht zu einem Meldetermin erscheinen muss, gerade dann wenn die Gültigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ausgelaufen ist und der Betroffene eine neue unterschreiben muss?
Auch stellen wir uns die Frage, wie der Betrag von 5,36 € für eventuelle Kosten einer Bescheinigung vom behandelten Arzt, die dem Jobcenter vorgelegt werden muss um nicht einen Meldetermin war zu nehmen, berechnet wird?
Sollte etwa ein Betrag von 5,36 € für ein ärztliches Gutachten aus der Sicht des Jobcenters ausreichen?
Des weiteren wird in der Vorladung vom Jobcenter ME-aktiv Kreis Mettmann Geschäftsstelle Velbert dokumentiert
Zitat:
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II ) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von drei Monaten gemindert.
Eine weitere Frage dazu von uns:
Gibt es denn überhaupt aus der Sicht des zuständigen Jobcenters einen wichtigen Grund einen Meldetermin, oder generell einer Vorladung Seitens des Jobcenters nicht nach zukommen?
Außer dem hat sich das Jobcenter ME-aktiv Velbert gleich auch die Mühe gemacht seinen scheinbaren Service für Terminbenachrichtigungen per SMS dem Schreiben mit bei zu legen.
In diesem heißt es, Zitat:
Meine Termine habe ich im Griff!
Mit der Terminerinnerung per SMS.
Auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit haben Sie eine Vielzahl von Terminen zu bewältigen!
Unser Angebot:
Damit Sie keinen Termin im Jobcenter verpassen, erinnern wir Sie 24 Stunden vor dem Termin per SMS. Diese SMS enthält Datum, Uhrzeit und Ort Ihres Termins.
Wichtig für Sie:
. Unser Service ist für Sie kostenfrei.
. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
. Damit Sie unseren Service nutzen können, benötigen wir Ihre aktuelle Handynummer. Sollte sich diese ändern, so teilen Sie uns dies bitte mit.
. Die Terminerinnerungs-SMS ist ein unterstützender Service. Sollten Sie aus technischen Gründen keine SMS erhalten, ist dies kein wichtiger Grund, Ihren Termin nicht wahr zu nehmen.
. Sollten Sie Termine in Ihrem Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumen, kann dies leistungsrechtliche Folgen für Sie haben.
Anmeldemöglichkeiten :
. in der Eingangszone
. bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner
. telefonisch
. über den Antwortbogen des Einladungsschreiben
Das Schreiben kann hier gelesen werden:
https://drive.google.com/file/d/0BwuFlovIyXJRMTNYaWQ4NjJzX3M/edit?usp=sharing
Wir sagen dazu:
Grundsätzlich sollte man dem Jobcenter weder seine Festnetznummer, Handy-Nummer und auch nicht die E-Mail Adresse vermitteln. Der Postweg reicht vollkommen aus.
Der anscheinende Service „Terminerinnerung per SMS“ ist aus unserer Sicht nur dafür da um fehlende Datenbestände von Hartz IV-Empfänger zu vervollständigen. Das dient selbstverständlich der Kontrolle betroffener Menschen die unverschuldet im Hartz IV-Bezug gefangen sind.
Außer dem sei zu erwähnen, das die Jobcenter sie nahezu abschotten. Die einzelnen Mitarbeiter der Jobcenter sind telefonisch für betroffene Menschen jetzt schon seit längeren nicht mehr zu erreichen. Stattdessen hat man bundesweit Servicecenter für die Jobcenter eingerichtet. Das ist ein erheblicher Nachteil für betroffene Menschen, weil es manchmal dringend erforderlich ist den zuständigen Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen. Hier bei sollte man sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, wovor sich auch nicht die Jobcenter abschotten können.
Selbstverständlich ist die Vorladung des Jobcenter ME-aktiv Kreis Mettmann Geschäftsstelle Velbert so in seiner Ausführung kein Einzelfall. Das ist die Regel aller Jobcenter bundesweit. Trotzdem, müssen solche Schreiben von den Jobcentern durchaus der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um den katastrophalen Zustand den Hartz IV-Empfänger ausgesetzt sind wahrheitsgemäß wieder zu geben.
(MM)
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— Michael Mahler (@AcidLauryl) 1. April 2014