Das Leipziger Verwaltungsgericht hat das Jobcenter der Stadt verurteilt, die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter offenzulegen.
ich zitiere:
Begründung in der Pressemitteilung des Gerichts:
"Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sieht einen umfassenden Informationsanspruch von Bürgern zu amtlichen Informationen vor, soweit dagegen nicht Sicherheits- oder Datenschutzgründe sprechen. Sicherheitsgründe lagen im vorliegenden Fall nicht vor.
Die Diensttelefonnummern der Bearbeiter einer Behörde unterliegen nach dem IFG nicht dem persönlichen Datenschutz des einzelnen Behördenmitarbeiters. Die innere Organisation des Jobcenters allein ist kein Kriterium, das dem Informationsanspruch des Bürgers entgegen gehalten werden kann."
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Auch für das Jobcenter Velbert (Kreis Mettmann) gibt es eine Telefon Hotline (Call-Center). Diese ist an allen Geschäftstagen von 8 bis 18 Uhr unter 02104 14163-0 erreichbar. Nach meiner Recherche ist das für Velbert und 12 weitere Städte zuständige Call-Center in Bonn ansässig.
Eine Telefonliste mit direkten Durchwahlnummern zu den einzelnen Sachbearbeiter im Jobcenter, will man auch in Velbert nicht rausrücken. Also muss erst mal wieder jemand klagen. Dann bleibt es auch noch abzuwarten wie das zuständige Verwaltungsgericht für den Kreis Mettmann urteilt.
Eines steht dabei jetzt schon fest, durch das uneinsichtige Verhalten der Jobcenter, wird der Steuerzahler enorm belastet.
(MM)