Die Stadt Leipzig hat die Mietkosten für ALG II-Bezieher zu niedrig berechnet.
Ein Hartz IV-Leistungsberechtigter hat die Stadt Leipzig verklagt, weil diese seine tatsächlichen Mietkosten nicht vollständig übernommen hatte. Seine 47,18 Quadratmeter Wohnung kostet 330 Euro, das Jobcenter hat im allerdings nur 283,10 Euro bezahlt. Das war so nicht hinnehmbar.
Das Gericht hat festgestellt das die Stadt Leipzig kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung von Mietobergrenzen berechnet hat. Die Stadt hat zur Berechnung weder den Mittelwert aus allen Leipziger Wohnungen noch den Durchschnittswert der Wohnungen mit einfachem Standard herangezogen. Es wurden lediglich Wohnungen von Hartz IV-Bezieher zur Berechnung berücksichtigt. Standard und Größe wurden völlig außer Betracht gelassen.
Michael Pies, Sprecher des Sozialgerichts, sagte gegenüber der Zeitung „Bild“ , alle Richter haben festgestellt das die Stadt kein schlüssiges Konzept hat. Sehr wahrscheinlich wird die Stadt Leipzig gegen das Urteil in Berufung gehen, in der Hoffnung auf ein anderes Urteil.
Bis Dato sind 558 offene Widersprüche wegen zu geringer Zahlung der Unterkunftskosten im Jobcenter Leipzig anhängig. Wird das Urteil rechtskräftig werden und die Stadt nicht in Berufung gehen, oder diese verlieren, werden bei einer Anhebung von nur einem Euro des Eckwertes 25 Millionen Euro Mehrkosten auf die Stadt zukommen. Nach Abzug von Bundeszuschüssen müsste Leipzig davon 17 Millionen Euro selber tragen, zitiert die Zeitung Bild die Stadt. Derzeit liegt die Mietobergrenze bei 4,48 Euro pro Quadratmeter in Leipzig.
Jetzt sollten alle Hartz IV-Bezieher aus Leipzig denen das Jobcenter schon mitteilte das die Unterkunftskosten zu hoch sein dringend einen Widerspruch einlegen, damit eine Rückzahlung nach Beendigung des Verfahrens erstattet werden kann.
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