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Freitag, 27. September 2013

Datenschutz auch für Hartz IV-Bezieher selbstverständlich

Urteil Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen Daten von Hartz IV-Bezieher nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergeben.

Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil entschieden (25.01.2012 / AZ: B 14 AS 65/11 R) das Jobcenter die Daten von Hartz IV-Leitungsbezieher nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergeben dürfen. Damit sollen die schutzwürdigen Interessen von Leistungsbezieher erhalten bleiben.

Hier ein Bericht dazu:
http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/09/25/bundessozialgericht-jobcenter-darf-daten-von-leistungsbeziehern-nicht-ohne-einverstandnis-an-dritte-weitergeben/

Hier kann das Urteil des Bundessozialgerichts diesbezüglich nachgelesen werden:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152514