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Montag, 9. September 2013

Jahresendabrechnung – Ermitteln die Jobcenter gewollt eine Gutschrift auch bei Nachforderungen?

Jahresendabrechnungen für die Unterkunft müssen beim zuständigen Jobcenter nach Erhalt eingereicht werden. Sollte eine Nachforderung vom Vermieter gefordert werden, muss das Jobcenter diese begleichen. Bei einer Gutschrift vom Vermieter, behält das Jobcenter diese ein.

Wie genau nehmen die Jobcenter es mit einer Nachforderung vom Vermieter?

In einem Fall den ich im Internet auf einem Forum gelesen hatte, hatte ein Mann seine Jahresendabrechnung vom Vermieter bekommen der eine beträchtliche Summe zur Nachzahlung für das vergangene Betriebsjahr  von seinem Mieter verlangt. Die Jahresendabrechnung mit der Nachforderung wurde von dem Mann bei seinem zuständigen Jobcenter mit der Bitte zur Übernahme der Nachforderung abgegeben. Allerdings antwortete das Jobcenter, es würde sich nicht um eine Nachforderung handeln, das Jobcenter ermittelte mit eigener Rechnung hingegen der Rechnung des Vermieters eine Gutschrift.
(MM)

Lese dazu folgenden Beitrag:
Jahresendabrechnung: Jobcenter ermittelt einen anderen Betrag als der Mieterverein »

Ich denke das dieser Fall kein Einzelfall ist, sondern das vermutlich die Jobcenter sich um eine Nachforderung nach Erhalt einer Jahresendabrechnung drücken wollen.

Wem ist ähnliches oder dasselbe passiert?
Du kannst jeder Zeit einen Bericht schreiben den ich dann hier auf dieses Blog veröffentlichen werde. Benutze dafür folgende Mail: velbertbloggt (at) web (punkt) de

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