Pressemitteilung:
Über ein Jahr nachdem die Verwaltung auf mehrfache An- und Nachfragen der Fraktion DIE LINKE endlich die rechtswidrige Anwendung der Angemessenheitsgrenze bei den so genannten Kosten der Unterkunft zugab, liegen nun die Zahlen der Nachbewilligungen vor.
In einer Mitteilung (DS 2882/2013) für den Ausschuss Soziales und Senioren am 12.09.2013 schreibt die Verwaltung, dass Empfänger nach dem SGB XII durchschnittlich 221,83 € und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II durchschnittlich 645,78 €, also fast zwei Regelsätze nachbewilligt bekamen.
Bei 685 SGB II- und 710 SGB XII-Nachzahlungsfällen summiert sich diese Nachbewilligung auf 624.268,17 €. Fraktionssprecherin Gisela Stahlhofen: „Unser ständiges Nachhaken bei der Sozialverwaltung hat sich ausgezahlt. Die Summen zeigen, dass die Menschen, die häufig jeden Euro einzeln rumdrehen müssen, über Jahre hinweg mit viel zu wenig Geld abgespeist wurden.“
Die Stadt Köln hatte über Jahre die Angemessenheit der Größe von Wohnungen auf falscher Grundlage ermittelt. Hier wurden entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die sog. WNB-Richtlinien zu Grunde gelegt, sondern niedrigere Werte. Man gestand z.B. einem Single lediglich 45 qm zu, während er Anspruch auf 50 qm gehabt hat. Die Mietdifferenz war aus eigener Tasche zu zahlen.
Auf Anfragen und Nachfragen der Linksfraktion hatte die Verwaltung schließlich im August 2012 nicht nur die Rechtsauffassung der Fraktion DIE LINKE bestätigt, sondern in der Oktobersitzung auch mitgeteilt dass sie das Ziel habe, alle in Frage kommenden Leistungsfälle im SGB II und SGB XII von Amts wegen zu prüfen und gegebenenfalls nach zu bewilligen.
Fraktionssprecher Jörg Detjen: „Das Ergebnis bestärkt uns darin, uns auch weiter für die Belange der sozial und finanziell Benachteiligten einzusetzen. Hier zahlt es sich in barer Münze aus. Der Kampf der Betroffenen selbst in Verbindung mit politischen Initiativen kann zum Erfolg führen.“
Quelle und mit freundlicher Genemigung:
Foto: Berthold Bronisz »