Kein Mitspracherecht bei Eingliederungsvereinbarung
Köln - Das Jobcenter Köln verweigert jetzt offiziell das Mitspracherecht bei Eingliederungsvereinbarungen. Voran gegangen war ein über Monate dauerender Streit des Jobcenters Köln Süd mit einem "Kunden".
Dieser erkennt einen Verwaltungsakt nicht an, da der Verwaltungsakt auf eine rechtswidrige Eingliederungsvereinbarung beruht, welche nicht zustande gekommen ist.
Nach einem monatelangen Hick Hack mit den begriffstutzigen Sachbearbeitern sah es endlich so aus, dass man dem Widerspruch des "Kunden" nun stattgeben wollte. Zumindest erhielt er ein Schreiben in dem es heißt: "... den Bescheid vom 27. September 2013 hebe ich aus formellen Gründen ohne Anerkennung eines wichtigen Grundes auf. Ihrem Widerspruch konnte demnach in vollem Umfang entsprochen werden." Allerdings wolle man dem "Kunden" noch einmal Gelegenheit zum "Rechtlichen Gehör" geben.
Da der "Kunde" schon alles gesagt hatte was zu sagen war, teilte er dies dem Jobcenter auch so mit, reagierte aber zusätzlich mit einem "Friedensangebot" auf den für ihn zu diesem Zeitpunkt positiv wirkenden Widerspruchsbescheid. So schrieb er u.a. an das Jobcenter: "Ich bin der Auffassung, dass ich dazu bereits alles gesagt habe. Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen mitzuteilen, dass ich, auf Grund Ihres o.g. Schreibens, gerne bereit bin über eine neue Eingliederungs-vereinbarung, bei der ich dann aber ein Mitspracherecht habe, zu reden."
Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten und kam beinahe wie erwartet. Die alte Sanktion wurde durch das Jobcenter wieder in Kraft gesetzt. Damit wird deutlich, dass "Kunden" der Jobcenter kein Mitspracherecht einge-standen werden, obwohl es dazu auch ein Urteil des Bundessozialgerichtes gibt. Nach diesem Urteil darf ein Verwaltungsakt erst dann erlassen werden, wenn ein Gespräch scheitert. Damit ein Gespräch scheitern kann, muss es allerdings auch erst einmal stattfinden. Der "Kunde" hat nie ein Gespräch geführt, sondern wurde durch die Sachbearbeiterin zum Zuhörer degradiert und sollte mit der Begründung: "... der Steuerzahler hat ein Recht, dass Sie das unterschreiben.", genötigt werden eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Jetzt entwickelt sich offensichtlich eine handfeste Erpressung daraus, denn wenn der "Kunde" sich nicht an dem rechtswidrigen Verwaltungsakt hält, dieser entstand ja aus einer rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarung, wird er weiterhin drastisch unter das Existenzminimum sanktioniert.
Quelle und mit freundlicher Genemigung:
Foto: Berthold Bronisz »