Das Jobcenter Nienburg in Niedersachsen verlangt von 15 jährigen Schülern regelmäßiges Vorsprechen in der Behörde.
Die Tageszeitung „junge Welt“ berichtet über einen Fall in dem zwei Brüder jetzt aktuell vom Jobcenter Nienburg stetig dazu aufgefordert werden Vorladungen mit Rechtsfolgebelehrung Folge zu leisten. Die Eltern der beiden Brüder müssen mit Hartz IV-Leistungen ihren Arbeitslohn der nicht zum Leben reicht aufstocken. Für das Jobcenter gilt, Kinder von Hartz IV-Bezieher sind ab dem 15. Geburtstag erwerbsfähig, ob sie noch zur Schule gehen spielt da wohl keine Rolle.
Im aktuellen Fall wollen die beiden Brüder ihr Abitur machen und später Studieren, aber dem Jobcenter Nienburg ist das vermutlich nicht recht.
Ein unglaublicher Skandal der aber eine gängige Praxis ausgehend von den Jobcentern in Deutschland darstellt.
Lese den Bericht der Tageszeitung junge Welt:
Sanktionen gegen Schüler »