Das ist eindeutig rechtswidrig!
Die Jobcenter haben bekanntlich nur eine Funktion, arbeitswillige Hartz IV-Empfänger das Existenzminimum zu sanktionieren. Auch wenn es sein muss, auf Steuerzahlers Kosten, so wie in diesem geschilderten Fall.
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Quelle: gegen-hartz.de
Das #Jobcenter #Schweinfurt verlangte: #HartzIV-Bezieher sollte „unverzüglich“ bei zwei Firmen gleichzeitig arbeiten
http://t.co/8O9S2k6k11
— Michael Mahler (@AcidLauryl) 11. Februar 2014