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Dienstag, 11. Februar 2014

Das Jobcenter Schweinfurt verlangte: Hartz IV-Bezieher sollte „unverzüglich“ bei zwei Firmen gleichzeitig arbeiten

Bei diesem Fall wird eindeutig und unmissverständlich klar dass das Jobcenter unverhältnismäßig und aus einem einzigen Grund gehandelt hat. Der Hintergrund der Handlung seitens des Jobcenters kann nur eines sein, unberechtigter Druck auf dem arbeitswilligen Hartz IV-Bezieher ausüben um eine Sanktion zu verhängen.

Das ist eindeutig rechtswidrig!

Die Jobcenter haben bekanntlich nur eine Funktion, arbeitswillige Hartz IV-Empfänger das Existenzminimum zu sanktionieren. Auch wenn es sein muss, auf Steuerzahlers Kosten, so wie in diesem geschilderten Fall.


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Quelle: gegen-hartz.de