Seiten

Freitag, 9. Mai 2014

Schon wieder ein krimineller Jobcenter-Mitarbeiter

280.000 Euro soll sich eine Jobcenter-Mitarbeiterin in die eigene Tasche gelenkt haben.

Hartz IV Leistungsempfänger grundsätzlich unter Generalverdacht des vorsätzlichen Leistungsbetrug stellen und alle sechs Monate von ihnen verlangen per Eingliederungsvereinbarung alle bürgerlichen Rechte ab zu geben, das ist die Hartz IV-Reform und der Job der Mitarbeiter im Jobcenter.

Jobcenter-Mitarbeiter, wie es sich in diesem Fall wieder einmal bestätigt, haben die weitaus besseren Möglichkeiten zu betrügen.