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Samstag, 6. September 2014

Almosen: Regelsatz für Hartz IV steigt 2015 um 8 Euro

Um gerade einmal 8 Euro soll der Eckregelsatz für Hartz IV-Bezieher 2015 steigen

Einem Medienbericht zu folge sollen Hartz IV-Bezieher ab 2015 etwa 8 Euro für einem Singlehaushalt (Erwachsener) mehr bekommen. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, bekommen jeweils beide 360 Euro, dass macht gerade einmal 7 Euro im Monat mehr aus. Kinder bis sechs Jahre bekommen künftig einen Regelsatz von 234 Euro, das sind schlappe 5 Euro mehr.

Selbstverständlich ist die Anpassung keine Wohltat der schwarz/roten Bundesregierung, sondern vielmehr ein Muss, dass vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Die Anpassung orientiert sich jährlich zu 70 Prozent an der Preissteigerung und zu 30 Prozent an der Lohnentwicklung.
Am 17.September will das Bundeskabinett die Anpassung beschließen, danach soll am 10. Oktober der Bundesrat sein okay geben.

8 Euro sind viel zu wenig für die stetig steigenden Strompreise:
Der Deutsche Caritasverband berechnete, 9,30 Euro pro Monat würden einem Hartz IV-Einpersonenhaushalt fehlen um die Stromkosten zu decken. Somit ist der Betrag für die Stromkosten der derzeitig im Regelsatz verankert ist, um 27 Prozent zu gering.

Lebensmittelkosten steigen ebenfalls, da reichen 8 Euro mehr bei weitem nicht aus:
Auch die Lebenserhaltungskosten für Nahrungsmittel steigen. Für Hartz IV-Bezieher sind gerade einmal 136,61 Euro für Nahrung und alkoholfreie Getränke im Regelsatz vorgesehen.

Die Linke, Gewerkschaften, Sozialverbände und Erwerbslosen-Beratungen stufen den ALG II-Regelsatz als verfassungswidrig ein, dieser ist viel zu gering und unsauber berechnet worden.

(Michael Mahler)