DGB Studie: Arbeitslosenversicherung bietet häufig keinen Schutz für junge Erwerbslose unter 25
Immer mehr Menschen unter 25 Jahre rutschen nach dem Arbeitsstellenverlust sofort im Hartz IV Bezug. Das geht aus einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbund hervor.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengel I
In der Arbeitslosenversicherung zahlt jeder Arbeitnehmer ein der einen sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach geht, sowie Arbeitgeber für die für ihre Mitarbeiter einzahlen.
Arbeitnehmer müssen innerhalb der letzten 24 Monate vor beginn der Erwerbslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben. Ist der Beschäftigungszeitraum kürzer, hat der Betroffene keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und wird sofort im Hartz IV Bezug katapultiert. Viele Erwerbslose die ALG I zwar beziehen, aber dessen Arbeitslosengeld unterhalb der Bedürftigkeitsschwelle liegt, müssen mit Hartz IV aufstocken.
DGB-Studie
Im Jahr 2013 waren 577.000 Menschen zwischen 15 und 25 Jahren von einem Arbeitsstellenverlust betroffen. Davon waren 123.000 Menschen sofort auf Hartz IV angewiesen. Das sind 21,3 Prozent. Seit dem Jahr 2007 hat sich der Anteil der Hartz IV-Bezieher unter den jungen Menschen um 2,7 Prozent erhöht, von denen die nach einer Beschäftigung oder Berufsausbildung ihren Job verloren.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert deshalb,
eine Verlängerung der Rahmenfrist. Diese soll von zwei Jahren auf drei Jahre erhöht werden, in denen mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein muss. Zudem fordert der DGB eine Mindestsicherung auch für das Arbeitslosengeld I in Höhe der Hartz IV-Regelsätze.
(Michael Mahler)