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Donnerstag, 2. Oktober 2014

Jobcenter versuchen Menschen ab 63 Jahren in die Zwangsverrentung zu schicken

Am Sonntag, 11. August 2013 berichteten wir über einem uns bekannten Fall der Zwangsverrentung.
Skandal: Zwangsverrentung ab 63 Jahre mit Hartz IV möglich »

Eine Frau aus Thüringen geboren am 30.01.1950 wurde vom Jobcenter Ilm-Kreis dazu aufgefordert eine vorzeitige Berentung zu beantragen, da sie das 63. Lebensjahr vollendet hat.

Gestern haben wir eine positive Benachrichtigung (E-Mail) von der betroffenen Frau bekommen, in der sie uns mitteilte dass sie der Zwangsverrentung entkommen konnte. Einen Teil der Mail möchten wir hier auf unseren -webblog veröffentlichen.

Die E-Mail vom 01.010.2014
Hallo Michael,

nun, es war in der letzten Zeit sehr hektisch oftmals - heute früh arbeiten, sofort anschließend Dreh mit MDR für den Sonntag über Zwangsverrentung. Inzwischen geht ständig das Telefon, weil viele wissen wollen, wie es bei mir ausgegangen ist. Ich hatte nämlich immer gesagt, dass Ende des Monats die Klageverhandlung beim SG ist und jeder wollte dann eben Anfang diesen Monats sich erkundigen - was viele heute taten. Ja, das Gericht wollte am Montag verhandeln über meine Zwangsverrentung - aber das Jobcenter hatte sich einige Tage vorher entschieden, alles aufzuheben und mich klaglos zu stellen.

Im Klartext heißt das, dass ich gewonnen habe ohne ein Urteil zwar, aber mich kann kein JC mehr auffordern, eine vorzeitige Rente zu beantragen.
Sie sind einem für sie negativen Urteil zuvorgekommen - denn das wäre passiert.

Ich hatte jetzt im Januar eine "Maßnahme", vor einigen Wochen nochmals eine EGV (die ich freiwillig unterschrieb) und dann hatte sich das JC viel später erst mit dem Rententräger in Verbindung gesetzt, um herauszufinden, ob ich denn überhaupt schon Anrecht auf Rente habe. Und das MÜSSEN sie tun, bevor sie mich auffordern dürfen, meine Rente zu beantragen. Übrigens ist mit dem genau gleichen Dilemma eine Frau aus Dresden aus der Zwangsrente herausgekommen. Da hatte das JC eben deshalb den Prozess verloren.

Wir sagen dazu:
Glückwunsch an die betroffene Frau und alles Gute für Deinen weiteren Werdegang, Gott sei Dank ohne Zwangsverrentung.
Klagen lohnt sich in einem solchen Fall alle male!

Hinweis:
Für alle die gerade in mitten eines solchen Falls stecken,
am Sonntag, 05.10.2014 kommt auf dem MDR Thüringen-Journal zwischen 19.00 - 19.30 Uhr ein Bericht über Zwangsverrentung. Es wird darüber berichtet, was das Jobcenter sagen darf und was ein Rechtsanwalt meint.

(Michael Mahler)