Der griechische Premierminister Antonis Samaras kündigte am 14. Oktober die Einführung eines staatlichen „garantierten Mindesteinkommens“ an.
Die Regelung soll laut einer Meldung von dpa und der Zeitung Neues Deutschland von der geldgebenden Troika aus EU, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank bereits genehmigt worden sein und am 1. Januar 2015 zunächst in 13 von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gemeinden Griechenlands in Kraft treten.
Das vom Regierungschef als „Instrument zum Schutz der Schwachen“ bezeichnete Projekt soll später auf ganz Griechenland ausgeweitet werden. Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen unter 5023 Euro sollen 200 Euro im Monat erhalten,. Eine vierköpfige Familie bekommt 400 Euro, wenn ihr Einkommen unter 10.047 Euro jährlich liegt.
Damit entpuppt sich das griechische „garantierte Mindesteinkommen“ als Grundsicherung (ähnlich wie Hartz IV) für an oder unterhalb der Armutsgrenze lebende Griechen. Es handelt sich dabei also nicht, wie einige Medienberichte nahelegten, um ein Grundeinkommen. Wahrscheinlich ist keines der Kriterien für ein bedingungsloses Grundeinkommen erfüllt: Der Betrag reicht nicht für ein Leben in einem Minimum an Würde, es handelt sich nicht um ein individuelles Anrecht, es ist geknüpft an eine Bedürftigkeitsprüfung, und es dürfte auch Forderungen nach Arbeitseinsätzen geben, die ein Betroffener nur unter Verlust des Zuschusses verweigern kann. Zum Hintergrund: Die Arbeitslosenquote in Griechenland liegt bei 26,4 % (Stand: Juli 2014). Bisher ist das Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 360 Euro auf zwölf Monate befristet. Betroffene sind danach bislang von der Unterstützung durch Verwandte oder wohltätige Einrichtungen abhängig.
Quelle:
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