Herausgabe der Telefonlisten der Mitarbeiter der Jobcenter durch zwei Gerichtsurteile beschlossen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat per 24. Februar 2014 und das Verwaltungsgericht Leipzig bereits schon am 10.01.2013 jeweils ein Urteil gesprochen, das die Jobcenter die Telefonlisten der Sachbearbeiter rausrücken müssen.
Dazu hier die Urteilsbegründungen der jeweiligen Gerichte:
Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 10.1.2013 – AZ 5 K 981/11:
http://www.harald-thome.de/media/files/Urteil-VG-Leipzig-zu-IFG-21.01.2013.pdf
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 24.02.2014 - AZ 4 K 2911/13:
http://www.harald-thome.de/media/files/VG-Giessen-4K-2911-13-Jobcenter-Telefonliste.pdf
Die Jobcenter weigern sich immer noch dagegen die Telefonlisten ihrer Mitarbeiter auf Anfrage trotz zweier Urteile, die eindeutig aussagen, dass die Jobcenter die Telefonlisten rauszurücken müssen. Darum ist dringend anzuraten, bei Verlangen der Telefonliste des zuständigen Jobcenters ein Nein zu hören, einen Anwalt zu konsultieren und gegebenenfalls Klage einzureichen.
Die Aussichten auf Erfolg dürften hoch sein. (ZS)
Quelle Telefon-Gif-Bild