Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit - und Zwangsarbeit ist verboten
01.07.2016
Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verbietet jegliche Form der Zwangsarbeit. Das ILO-Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland 1956.
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