EU-Bürger die Arbeit in Deutschland suchen haben endlich auch ein Recht auf Hartz IV.
Das Landessozialgericht NRW hat ein Urteil gesprochen das aussagt das EU-Bürger die in Deutschland eine Arbeit suchen auch Anspruch auf Hartz IV haben (Az.: L 19 AS 129/13).
Der Sachverhalt zur Begründung des Urteils:
Ein Jobcenter hatte 2010 einen Antrag auf Hartz IV Leistungen abgelehnt. Zum damaligen Zeitpunkt, gab es keine rechtliche Grundlage für EU-Bürger die nach Einwanderung in Deutschland Arbeit suchten Hartz IV Leistungen zu bekommen.
Das Landessozialgericht NRW entschied nun dagegen. Auch Arbeitsuchende Einwanderer aus der EU haben Anspruch auf Hartz IV wenn sie bei Antragstellung schon ein Jahr in Deutschland lebten. Weil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussichten für betroffene Einwanderer auf Aussichten eine Arbeit zu finden sieht, erlischt aus Sicht des zuständigen Gerichts die Verweigerung von Hartz IV nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche.
Eine Familie hatte bereits zuvor erfolgreich per Eilantrag mit ähnlichen Argumenten einen Hartz IV Anspruch erwirkt.
Bundesweit sind circa 130 000 Personen die diese Grundsatzfrage betrifft betroffen. Gegen das Urteil ist Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
velbertbloggt sagt dazu:
Man sollte nicht denken das der Überfluss an Wohlstand in Deutschland nur moralisch verkommenen, sozialrassistisch denkenden und vollgefressenen deutschen Bürgern von dem unser aller Deutschland vollgestopft ist zusteht.
DAS IST EIN GUTES URTEIL!