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Freitag, 11. Oktober 2013

Wissenschaftliches Gutachten bestätigt, Hartz IV immer noch verfassungswidrig

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat ein Gutachten zu der Bemessung der Regelleistungen (Hartz IV) sowie zu den Bildungspaket in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis lautet, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 9. Februar 2010) von der Bundesregierung immer noch nicht ausreichend umgesetzt wurde.

Das Gutachten kann hier gelesen werden »


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