
Das Ergebnis lautet, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 9. Februar 2010) von der Bundesregierung immer noch nicht ausreichend umgesetzt wurde.
Das Gutachten kann hier gelesen werden »
Lese auch:
Kein Handlungsbedarf in Sachen Hartz IV-Sanktionen aus der Sicht der Parteien CDU/SPD/FDP »