
Die Energiekosten steigen ins bodenlose, ganz besonders die Stromkosten. So sind gerade die ärmsten der Armen (Hartz IV-Empfänger) besonders von der kontinuierlichen Preissteigerung betroffen. Weil der finanzielle Anteil im Hartz IV Regelsatz für die Stromkosten bei Weitem nicht ausreicht um die tatsächlichen Stromkosten zu decken, sehen sich immer mehr leistungsberechtigte Bürger in kürzester Zeit in der Stromschuldenfalle gefangen.
Die Energieanbieter reagieren auf Stromschulden mit Stromsperren. Folge dessen, können betroffene Menschen sich keine warmen Malzeiten mehr zubereiten, sie können nicht mehr ihre Wäsche waschen und wenn dann auch noch Kinder da sind, leiden diese ganz besonders in einer solchen Situation.
Das Landessozialgericht (LSG) NRW hat dazu ein für die betroffenen Menschen ein positives Urteil gesprochen. Unter Umständen muss das zuständige Jobcenter ein Darlehn gewähren, um die drohende Stromsperre bei Stromschulden abzuwenden.
Das Urteil im Detail:
Datum: 18.08.2014Gericht:
Landessozialgericht NRWSpruchkörper: 7. Senat
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: L 7 AS 1289/14 B ER und L 7 AS 1290/14 B
Quelle: Landessozialgericht NRW, L 7 AS 1289/14 B ER und L 7 AS 1290/14 B
Hartz IV-Empfänger die ihre Stromkosten nicht mehr bezahlen können, weil der Regelsatz nicht die tatsächlichen Kosten für den Stromverbrauch deckt, sollten unbedingt auf ein Darlehn vom Jobcenter bei drohender Stromsperre bestehen. Auch sollten betroffene Menschen nicht davor zurückschrecken, bei Ablehnung eines Darlehns Seitens vom Jobcenter, eine Anwaltskanzlei zu konsultieren. (MM)