Bewilligung von Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung der gültigen Steuerklasse im Falle einer Wiederaufnahme von Arbeit unzulässig.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 12.06.2014 - S 6 AL 992/13 -
Die Arbeitsverwaltung ist im Rahmen der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes grundsätzlich an die Lohnsteuerklasse gebunden, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, gebildet war. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.