
http://susi-zintls.blog.de/2013/07/08/rechtsbeugung-amtsmissbrauch-jobcenter-ostholstein-sozialgericht-luebeck-16222282/ »
Damit ist wieder einmal bewiesen das in Deutschland kein Recht für Hartz IV-Empfänger besteht und das diese gleich auch staatlich entmündigt sind. Natürlich mit der Begründung, weil Hartz IV-Leistungsbezieher Geld (Steuergelder) vom Staat bekommen. Das sie aber ein fundamentales Recht darauf haben (siehe Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) spielt keine Rolle.
(MM)