Der Staat will Hartz-IV-Empfänger stärker überwachen um Sozialleistungsbetrug vorzubeugen.
Der Datenabgleich der bisher vier Mal im Jahr durch die zuständigen Behörden stattfindet, soll künftig jeden Monat durchgeführt werden. Das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet und beruft sich dabei auf ein Experten-Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die eine Gesetzes-Änderung innerhalb der Hartz-Reform mit 36 Vorschlägen beinhaltet.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen sollen so den angeblichen Sozialleistungsmissbrauch vorbeugen können. Bei dem Abgleich solle festgestellt werden ob Hartz-IV leistungsberechtigte Bürger Nebeneinkünfte aus Renten, Kapitalerträgen oder Minijobs erwirtschaften.
Wir sagen dazu:
Rentenerträge werden grundsätzlich auf die Bankkonten überwiesen. Die Jobcenter erzwingen sich regelmäßig von Hartz-IV-Empfängern die Vorlage von Kontoauszügen. Kapitalerträge werden bereits bei einem Erstantrag auf Hartz-IV mit der verlangten Vorlage von Bankkontoauszügen von den Jobcentern in Erfahrung gebracht. Die meisten Firmen melden ihre Minijobbern an, so dass die Jobcenter ebenfalls mit einem verlangten Kontoauszug den erwirtschafteten Lohn feststellen können.
Geld, egal aus welcher Quelle es kommt, aber nicht auf die Bankkonten überwiesen wird, sondern bar auf die Hand ausgezahlt wird, kann nicht mit einem Datenabgleich erfasst werden. Dabei spielt die Häufigkeit eines Datenabgleichs keine Rolle.
Von daher ist es mehr als merkwürdig dass Hartz-IV leistungsberechtigte Bürger stärker als die zuständigen Behörden es sowieso schon machen, überwacht werden sollen. Vermutlich soll die totale Überwachung von langzeitarbeitslosen Menschen dazu dienen, um die arbeitende Bevölkerung abzuschrecken und noch mehr erpressbar zu machen. Wer nicht für einen geringen Lohn arbeiten will und aber auch mit schlechten Arbeitsbedingungen nicht zufrieden ist, der sieht sich schneller als ihm lieb ist im Hartz-IV-Bezug wieder.
(Michael Mahler)