EU-Bürger die Arbeit in Deutschland suchen haben endlich auch ein Recht auf Hartz IV.
Das Landessozialgericht NRW hat ein Urteil gesprochen das aussagt das EU-Bürger die in Deutschland eine Arbeit suchen auch Anspruch auf Hartz IV haben (
Az.: L 19 AS 129/13).
Der Sachverhalt zur Begründung des Urteils:
Ein Jobcenter hatte 2010 einen Antrag auf Hartz IV Leistungen abgelehnt. Zum damaligen Zeitpunkt, gab es keine rechtliche Grundlage für EU-Bürger die nach Einwanderung in Deutschland Arbeit suchten Hartz IV Leistungen zu bekommen.