Dienstag, 2. Juli 2013

Paritätische Wohlfahrtverband fordert Neuberechnung des Hartz IV-Regelsatz

Ein Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung über die Höhe der Hartz IV-Regelsätze fordert der Paritätische Wohlfahrtverband eine Neuberechnung der Hartz IV-Sätze. Einer Berechnung des Paritätische Wohlfahrtverband müssten der Hartz IV-Regelsatz für Erwachsene auf 416€ angehoben werden, um bedarfsgerecht zu sein und den Vorgaben des Gerichtsurteils aus dem Jahr 2010 des Bundesverfassungsgericht zu entsprechen. Dieses liegt nun schon einige Zeit zurück und die schwarz/gelbe Bundesregierung weigert sich noch immer den Hartz IV-Regelsatz auf ein menschenwürdigen Betrag bedarfsgerecht anzuheben.

Aktuell hat die Bundesregierung ein Gutachten dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Auftrag gegeben, das Ergebnis ist niederschmetternd.  Der Analyse des IAB nach liegt die Zahl der nicht erfassten Haushalte die von Armut betroffen sind und Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben, diesen aber nicht geltend machen, um 30% höher als angenommen. Angesichts dessen orientiert an Menschen mit einer Konsumausgabe der unteren 20% der Einkommen ist das katastrophal. Hartz IV-Bezieher fließen nicht in die Berechnung ein und somit fallen die verdeckt armen Haushalte unter die berücksichtigten niedrigsten Einkommen. Daraus lässt sich feststellen das der Hartz IV-Regelsatz zu niedrig ausfällt.

Trotz der Verpflichtung  eines Berichts der Bundesregierung an den deutschen Bundestag der aussagte die Hartz IV-Regelsatzbemessung bis zum 30.07.2013 vorzulegen, hat die schwarz/gelbe Bundesregierung erst am 26.07.2013 den Bericht in der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 26.07.2013 eingebracht und am 28.07.2013 ist die Bundesregierung erst einmal in die Sommerpause gegangen. Dem Bericht zufolge, spricht sich die Bundesregierung dafür aus die Hartz IV-Regelsätze nicht nur an Niedrigeinkommen sonder vielmehr an den niedrigsten Einkommen zu bemessen. Somit weigert sich die schwarz/gelbe Bundesregierung die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene auf ein bedarfsgerechtes Level anzuheben. Selbst die Grundsicherung für Kinder sollen nicht angehoben werden, auch dann nicht wenn Eltern ihr behindertes Kind zu Hause pflegen.

Eine derartige Vorgehensweise der Bundesregierung sagt eindeutig aus was sie von Leistungsempfänger des Arbeitslosengeld II hält.
(MM)

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