Aktuell hat die Bundesregierung ein Gutachten dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Auftrag gegeben, das Ergebnis ist niederschmetternd. Der Analyse des IAB nach liegt die Zahl der nicht erfassten Haushalte die von Armut betroffen sind und Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben, diesen aber nicht geltend machen, um 30% höher als angenommen. Angesichts dessen orientiert an Menschen mit einer Konsumausgabe der unteren 20% der Einkommen ist das katastrophal. Hartz IV-Bezieher fließen nicht in die Berechnung ein und somit fallen die verdeckt armen Haushalte unter die berücksichtigten niedrigsten Einkommen. Daraus lässt sich feststellen das der Hartz IV-Regelsatz zu niedrig ausfällt.
Trotz der Verpflichtung eines Berichts der Bundesregierung an den deutschen Bundestag der aussagte die Hartz IV-Regelsatzbemessung bis zum 30.07.2013 vorzulegen, hat die schwarz/gelbe Bundesregierung erst am 26.07.2013 den Bericht in der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 26.07.2013 eingebracht und am 28.07.2013 ist die Bundesregierung erst einmal in die Sommerpause gegangen. Dem Bericht zufolge, spricht sich die Bundesregierung dafür aus die Hartz IV-Regelsätze nicht nur an Niedrigeinkommen sonder vielmehr an den niedrigsten Einkommen zu bemessen. Somit weigert sich die schwarz/gelbe Bundesregierung die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene auf ein bedarfsgerechtes Level anzuheben. Selbst die Grundsicherung für Kinder sollen nicht angehoben werden, auch dann nicht wenn Eltern ihr behindertes Kind zu Hause pflegen.
Eine derartige Vorgehensweise der Bundesregierung sagt eindeutig aus was sie von Leistungsempfänger des Arbeitslosengeld II hält.
(MM)