Rund 630 Millionen Euro für Unterkunftskosten mussten von ALG II Leistungsberechtigten Menschen im Jahr 2012 von dem kargen Regelsatz beglichen werden. Im Hartz IV-Regelsatz „382 Euro“ sind keine Zahlungen für die Unterkunft und Heizung vorgesehen, weil diese eigentlich von den Jobcentern beglichen werden. In einigen Städten steigen die Mieten enorm an, aber die Zahlungen für Unterkunft und Heizung bleiben auf dem selben Stand. Viele Hartz IV Haushalte können so ihre Miete nur noch bezahlen wenn sie z.B. bei Lebensmittel einsparen.
Das selbe erleiden sehr viele Hartz IV Haushalte auch bei den Heizkosten. Wer im Winter nicht frieren möchte muss die Heizung aufdrehen, aber die Kosten dafür werden von den Kommunen vielfach nicht in tatsächlicher Höhe übernommen.
Wer in zu teuren Wohnungen wohnt wird vom Jobcenter angeschrieben und dazu aufgefordert die Kosten zu senken, eventuell durch eine Untervermietung. Allerdings droht in den meisten Fällen ein Zwangsumzug in einer billigeren Wohnung, meistens irgendwelche Bruchbuden am Rande des Stadtkerns.
>>> Ich rate jedem betroffenen Menschen
dazu, wenn die Unterkunftskosten und Heizkosten nicht in
tatsächlicher Höhe von dem zuständigen Jobcenter übernommen wird,
einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Meine Frage dazu:
Kann man hier den vorsätzlichen Sozialleistungsbetrug durch die Kommunen erkennen?
(MM)
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