Hartz IV Leistungsempfänger grundsätzlich unter Generalverdacht des vorsätzlichen Leistungsbetrug stellen und alle sechs Monate von ihnen verlangen per Eingliederungsvereinbarung alle bürgerlichen Rechte ab zu geben, das ist die Hartz IV-Reform und der Job der Mitarbeiter im Jobcenter.
Jobcenter-Mitarbeiter, wie es sich in diesem Fall wieder einmal bestätigt, haben die weitaus besseren Möglichkeiten zu betrügen.
#Jobcenter-Angestellte transferierte sich offenbar hohe Geldsummen auf das eigene Konto
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— Michael Mahler (@AcidLauryl) 9. Mai 2014