Sonntag, 5. Oktober 2014

Geplante Hartz-IV Verschärfungen: Opposition lehnt die Hartz-IV-Reform ab

Berlin. Die Rechtsvereinfachung von Hartz-IV lehnt die Opposition als unzureichend ab.

Den Sozialexperten der Parteien, Linke und Grünen im Bundestag gehe die Hartz-IV-Reform nicht weit genug, Sabine Zimmermann und Strengmann-Kuhn. Die Bayerische Staatsregierung (CSU)  stemmt sich gegen Erleichterungen bei Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher.

Andrea Nahles (SPD) will Unter-25-Jährige mit älteren Hartz-IV leistungsberechtigten Menschen gleich stellen und nicht mehr strenger sanktionieren.

Die geplante Rechtsvereinfachung im Hartz-IV ist diese Woche Thema im Bundestag und sehr wahrscheinlich am Dienstag im Koalitionsausschuss von Union und SPD. Dass berichtet die Aachener Zeitung.


Stellen wir einmal fest was denn vereinfacht werden soll:

1) Sogenannte Pflichtverstöße können zukünftig mit 30 Prozent vom Existenzminimum, bisher 10 Prozent, sanktioniert werden.

2) Ehrenamtliche und Alleinerziehende müssen strengere Regeln erwarten. Ehrenamtliche mit zusätzlichem Erwerbsjob konnten bisher zweimal den Freibetrag in Höhe von 100 Euro in Anspruch nehmen. Im Zuge der neuen Regelung sollen sie zwar 200 Euro weiterhin geltend machen können, allerdings nur bis zur Höhe der Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit in einem Ehrenamt.

3) Wenn ein Hartz-IV-Bezieher in einer anderen Wohnung umziehen will, oder sogar muss, muss er die Zustimmung vom Jobcenter einholen. Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wird, etwa für teureren Mietraum, zahlt das Jobcenter auch bei angemessenen eingestuften Mietraum nur die alte niedrigere Miete. Dabei ist zu beachten, dass Mietraum nicht billiger wird, sondern vielmehr steigen die Mieten regelmäßig. Außerdem sollen die Mietobergrenzen pauschaliert werden, dazu gäbe es aber derzeit noch ein Forschungsvorhaben.

4) Benachteiligt werden auch mit der sogenannten Rechtsvereinfachung getrennt lebende Eltern. Bisher konnten Umgangsberechtigte Hartz-IV-Bezieher den Besuch ihrer Kinder als temporäre Bedarfsgemeinschaft anrechnen lassen. Das soll allerdings nur noch dann möglich sein, wenn der Nachweis erbracht ist, dass keine Einigung mit dem Partner möglich ist. Dem Partner bei dem das Kind lebt, sollen anteilig die Hartz-IV Leistungen abgezogen werden, wenn dieser ebenfalls im Hartz-IV-Leistungsbezug steht. Es sollen keine Bescheide mehr für diese Regelung geben und somit haben Betroffene auch keine Chance mehr dagegen zu klagen.

5) Rückforderungen sollen künftig mit 30 Prozent vom Regelsatz (Existenzminimum 391 Euro) zurück gezahlt werden. Bisher waren es 10 Prozent vom Regelsatz. Die Verwaltungspraxis der Jobcenter sollen vereinheitlicht werden. Dadurch soll verhindert werden dass einzelne Grundsicherungsträger nach höchstrichterlichen Urteil gegen der Praxis massenhaft Leistungen verrechnet werden müssen.

Weitere Verschärfungen sollen noch folgen.

velbertbloggt - Wir haben eine konkrete Meinung dazu:
In den Mainstream-Medien ist immer die Rede von einer Rechtsvereinfachung von Hartz-IV. Tatsächlich kann keine Rede von Vereinfachung sein, sondern vielmehr stellt diese eine Verschärfung von Hartz-IV dar. Uns ist unverständlich wie man hier von einer Vereinfachung sprechen kann. Vereinfachung für wem?
Die bittere Realität spricht eindeutig dagegen, erwerbslosen Menschen in Deutschland werden mit der sogenannten Rechtsvereinfachung von Hartz-IV ihre fundamentalen bürgerlichen Rechte beraubt. Die Jobcenter werden somit zur rechtsfreien Zone. (MM)

Meinung der Partei die Linke zur sagenannten Rechtsvereinvachung von Hartz-IV:
Weitere Proteste gegen die geplante "Rechtsvereinfachung beim SGB II" »
Politischer Druck auf Bundesregierung erfolgreich und weiterhin nötig »

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