Freitag, 31. Oktober 2014

Hartz IV Urteil: Omas Erspartes für den Enkel/lin sicher

Hartz IV Transferleistungen auch dann, wenn die Oma Sparguthaben für ihre Enkel/lin angespart hat.
In einem aktuellen Fall erdreistete sich ein Jobcenter, das Sparguthaben von der Großmutter für ihren Enkel, auf die laufenden Leistungen anzurechnen. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied hingegen.

Wenn eine Grußmutter für ihre Enkelin oder Enkel ein Sparbuch anlegt und dieses unter der Auflage erst dann zur Auszahlung mit dem 25. Geburtstag kommt, ist das Guthaben nicht als Vermögen durch ein Jobcenter anzurechnen.

Die Oma des Klägers hatte ein Sparbuch für ihren Enkel bei dessen Geburt im Jahr 2005 angelegt und jeden Monat seitdem 50 Euro eingezahlt. Der Kläger soll das Geld aber erst mit dem 25. Lebensjahr bekommen. Das hatte die Großmutter mit den Eltern des Klägers abgesprochen, auf Anraten ihrer Bank. Bei einer so langen Laufzeit sind die Zinsvorteile gut. Das Sparbuch behielt die Großmutter in ihrem Besitz.

Ab 2011 musste der Kläger Leistungen nach dem SGB II "Hartz IV" beantragen. Im Sommer des Jahres 2013 erlangte das zuständige Jobcenter von dem Sparbuch Kenntnis. Das Jobcenter hob rückwirkend die laufenden Leistungen auf und forderte von dem Kläger einen Betrag in Höhe von 1.785,04 Euro zur Rückzahlung.

Das war für dem jungen Mann selbstverständlich nicht okay, er erhob Klage beim Sozialgericht Karlsruhe.

Das Urteil:
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Das Gericht begründete das Urteil damit, weil das Sparguthaben dem Kläger nicht zur Verfügung stand, konnte er auch nicht die Deckung seines Lebensunterhalts mit dem Ersparten finanzieren. Auch weil die Großmutter das Sparbuch durch die Bank bis zum 25. Lebensjahr des Klägers festlegte, hatte dieser keinen Zugriff auf den angesparten Betrag. Hätte der Kläger diese Auflage umgehen können, könnte die Großmutter das Geld von ihrem Enkel zurückverlangen. (MM)
Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (S 13 AS 735/14)

velbertbloggt:
Auch in diesem unter vielen Fällen hat ein Jobcenter wieder einmal zu Recht die Arschkarte gezogen. Deshalb gilt, habe keine Angst vor dem Jobcenter und dessen Mitarbeiter! (MM)


Quelle: Rechtsindex-Das juristische Informationsportal
http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/4513-sg-karlsruhe-urteil-s-13-as-735-14-hartz-iv-das-sparbuch-der-grossmutter

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