Montag, 27. Oktober 2014

Wehrt Euch gegen Mietsenkungen im Hartz IV-Bezug

Eine Bund-Länderarbeitsgruppe in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit hat für das Jahr 2015 eine so genante Rechtsvereinfachung der Hartz IV Gesetzgebungen erarbeitet.

Tatsächlich handelt es sich aber um Verschärfungen der Hartz Gesetze für betroffene Bürger.

Mitunter sollen die Mieten für Hartz IVler gedeckelt werden, was so nicht hinnehmbar ist. Das Wohnen ist im Grundgesetz für jeden Bürger in Deutschland ein fest verankertes fundamentales Recht. Mit einer Deckelung der Mieten werden sehr viele betroffene Menschen ihre jetzigen Wohnungen nicht mehr bezahlen können.

Dagegen ist Widerstand gefragt!

Sobald das Jobcenter verlangt die Mietkosten zu senken, oder dazu auffordert in einer kleineren Wohnung umzuziehen, weil die Behörde die Kosten für die alte Miete, auch wenn diese angemessen ist, nicht mehr vollständig bezahlen will, sollten man sofort einen Anwalt konsultieren.

Änderung für Mietraum im Hartz IV-Bezug ab 2015:
Wenn ein Hartz-IV-Bezieher in einer neuen Wohnung umziehen will, oder sogar muss, muss er die Zustimmung vom Jobcenter einholen. Wenn die Zustimmung für einen Umzug nicht eingeholt wird, etwa für teureren Mietraum, zahlt das Jobcenter auch bei angemessenen eingestuften Mietraum nur die alte niedrigere Miete weiter. Dabei ist zu beachten, dass Mietraum nicht billiger wird, sondern vielmehr steigen die Mieten regelmäßig.
Außerdem sollen die Mietobergrenzen gedeckelt werden. (ZS)

 

Mietsenkungsvorgänge im SGB-II-Bereich 


Liebe MitstreiterInnen, Liebe LeserInnen,

wie wir alle ja mittlerweile hinlänglichst wissen, üben sich die Hartz-IV-Umsetzer in den Jobcentern und ähnlichen Einrichtungen derzeit mit dem bundesweit flächendeckenden Kürzen der KdU (Kosten der Unterkunft) auf Basis erstens dubioser und zweitens inhaltlich völlig inkompetenter “Gutachten” u.a. bestimmter Firmen aus Hamburg u.a.

Das ganze dient der Schonung der maroden Kommunalkassen, damit vielleicht genug da ist, um z.B. wieder eine neue “So-da-Brücke” zu bauen. “So-da-Brücken” gibts viele in Deutschland, und sie heissen so, weil sie einfach so da stehen, also keinen Straßenanschluß haben - nur ein Beispiel für die schier grenzenlose Mißwirtschaft in Deutschlands Kommunen.

Zurück zum Thema KdU: die angewandten sogenannten “KdU-Richtlinien” der deutschen Kommunen (und dies gilt auch für die denen vorliegenden albernen KdU-Gutachten und deren Mietkürzungsaufforderungen) haben in den allermeisten Fällen keine sogenannte rechtliche Außenwirkung, sind somit nicht anwendbar und jede/r vom SGB-II-Bezug Betroffene/r kann und sollte sich deshalb auch dagegen wehren.

Das kann man/frau schon mal dahingehend tun, in dem, wenn eine Mietkürzungsaufforderung vom JC o.ä. gekommen ist, als Antwort eine schriftliche Auskunftsanfrage an die Kommune oder das Jobcenter oder ähnliche Einrichtungen gerichtet wird mit eben der Anfrage, auf detailiert welchen gesetzlichen Vorgaben die aktuellen KdU-Richtlinien und die sich darauf berufenden Mietkürzungsaufforderungen des JC u.a. denn beruhen, und daß die das bittschön _ausschließlich_ schriftlich beantworten sollen.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt, und schadet allen anderen, denn je BürgerInnen aufbegehren und Fragen (schriftlich) stellen und dabei nicht locker lassen und je mehr Verfahren gf. sogar vor den Gerichten landen, umso mehr können letzendlich wir alle auf Änderungen an der Hartz-IV-Scheiße hoffen. Wenn aber die meisten still duldend im Kämmerlein hocken, passiert natürlich nüscht. 

Also kommt in Gang, liebe Leute, wenn man Euch die Miete kürzen will…

Es gibt zwar 2-3 Sozialgerichte in Deutschland, die neuerdings solchen Bullshit-KdU-Gutachten und darauf basierenden “KdU-Richtlinien” statt gegeben haben, aber diese bedauerlichen Einzelfälle sind eben die Ausnahme, nicht die Regel.

Eine informative Website zu dem Thema ist: beispielklagen.de

und ich bitte darum, daß Ihr alle Eure Nasen da rein steckt (bitte danach den Monitor abwischen ;-)) und zudem diese Info weiter leitet.

Quelle Beitrag (Mietsenkungsvorgänge im SGB-II-Bereich) Thomas Kallay

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