Montag, 17. November 2014

Bonner Rat beschließt: Nachzahlungsansprüche von 250 Menschen mit Behinderungen sollen vor Verjährung gesichert werden

Bonn – Nachzahlungsansprüche von volljährigen erwerbsunfähigen Menschen mit Behinderung, die sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ergeben können, sollen nicht mit Jahresende verfallen.

Der Bonner Stadtrat hat am Donnerstag einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion zugestimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen zügig von der Stadt informiert werden und noch rechtzeitig vor Jahresende einen fristwahrenden Überprüfungsantrag stellen können, wofür die Verwaltung ein Musterformular bereitstellt. Den entsprechenden Antrag(1) hatte die Linksfraktion gemeinsam mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland entwickelt.

Hintergrund ist ein Urteil des BSG, das die generelle Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung, die bei Angehörigen oder etwa in WGs leben, in die niedrigere Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 313 statt 391 EUR Stufe 1) als unzulässige Benachteiligung gewertet hat. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor und die Sozialämter sind durch das Bundesministerium (BMAS) gehalten, diese veränderte Rechtsprechung vorläufig nicht umzusetzen. Dies führt dazu, dass ohne Widerspruch oder gestellten Überprüfungsantrag jegliche Ansprüche für 2013 in einer Höhe von bis zu 900 EUR pro Person mit Beginn des kommenden Jahres verfallen.

Bei der strittigen Einstufung in den um 20% verminderten Regelbedarf ist eine Kernfrage, in welchem Umfang sich Menschen mit Behinderung an einer gemeinsamen Haushaltsführung beteiligen (können). Das Gericht kam laut bisheriger Verlautbarung zu dem Schluss: „ausreichend [ist] die Beteiligung an der Haushaltsführung im Rahmen der jeweiligen geistig-seelischen und körperlichen Leistungsfähigkeit. Ansonsten würden bestimmte Lebens- und Wohnformen schlechter gestellt als andere, ohne dass hierfür eine sachliche Rechtfertigung ersichtlich wäre.“

„Ich danke der Mehrheit des Bonner Rates, dass sie die Dringlichkeit des Antrages gesehen hat und zumindest den Bonner Betroffenen ein Weg aufgezeigt wird, wie sie ihre möglichen Ansprüche sichern können”, sagte dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. „Wir freuen über die große Zustimmung im Rat zu unserer Initiative und auch das signalisierte Entgegenkommen der Verwaltung bei der Umsetzung. Immerhin sind in Bonn nach Angaben der Fachverwaltung ca. 250 Personen in Bonn betroffen, die jetzt über ihre Rechte infomiert werden und damit Gelegenheit erhalten, diese auch zu wahren“, ergänzte der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Holger Schmidt.
Anhang: www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/htm/14/1412899.htm

Quelle:  Pressestelle: Erwerbslosen Forum Deutschland
Bildquelle: http://www.elo-forum.net

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